Arbeit 4.0 Konzepte
(laufendes Projekt im Forschungsprogramm Weiterbildungskonzepte)
Hinweis: Zur leichteren Lesbarkeit sind bei rein femininen und maskulinen Schreibweisen immer beide Geschlechter gemeint.
Zentrale Aussage:
Bei Tätigkeiten im Sinne von Arbeit 4.0 kann es sich nur um solche handeln, die imstande sind, die Würde des Menschen zu bewahren.
Der Begriff Arbeit 4.0 wurde 2015 vom deutschen Ministerium für Arbeit und Soziales mit dem Grünbuch Arbeit 4.0 in die Öffentlichkeit getragen. Es folgte eine Studie "Wertewelten Arbeiten 4.0" (2016) sowie ein darauf aufbauendes Weißbuch (2016). Tragender Gedanke des vorgestellten Leitbilds ist die Thematisierung und Mitgestaltung der sozialen Bedingungen und Spielregeln der künftigen Arbeitsgesellschaft. Damit soll ein "Impuls zur gesellschaftlichen Gestaltung der Zukunft der Arbeit" gesetzt werden, "für eine Arbeit, die den Menschen nützt und unsere Wirtschaft voranbringt." (Weißbuch, 2016, S. 5).
Es folgt eine Zusammenfassung der Aussagen aus dem Weißbuch, mit anschließenden Überlegungen zu einer Weiterführung der darin enthaltenen Konzepte.
Die Hervorhebung künftige Arbeitsgesellschaft im Weißbuch weist daraufhin, dass mit dem Konzept Arbeit 4.0 ein Modell gemeint ist, das es erst einzuführen gilt. Gleichzeitig bedeutet dies, dass es Vorgängerkonzepte geben musste - diese werden wie folgt definiert:
- Arbeiten 1.0: Beginnende Industriegesellschaft vom Ende des 18. Jahrhunderts und die ersten Arbeiterorganisationen
- Arbeiten 2.0: Beginnende Massenproduktion und Anfange des Wohlfahrtsstaates zum Endes des 19. Jahrhunderts
- Arbeiten 3.0: Konsolidierung des Sozialstaats und der Arbeitnehmerrechte auf Grundlage der sozialen Marktwirtschaft (aus Grünbuch, 2015).
Wichtige Konzepte für eine neue Arbeit werden in dieser Literatur vorgestellt, immer aber im Zusammenhang mit dem "für unseren Wirtschaftsstandort zentralen Stichwort" Industrie 4.0 (Weißbuch, 2016, S. 5). Zu diesem Zeitpunkt war das deutsche Ministerium für Arbeit und Soziales in der Hand der SPD (Andrea Nahles), während des sogenannten Merkel III - Kabinetts (Große Koalition CDU/CSU und SPD).
Die folgenden Überlegungen greifen einige der obigen Gedanken auf, das Konzept Arbeit wird jedoch in einem größeren Zusammenhang verstanden. Dazu gehört auch ein differenziertes Bild der Vorgängerkonzepte von Arbeit 4.0:
- Arbeit 1.0: Vorindustriell, auf Selbstversorgung ausgerichtet.
- Arbeit 2.0: Erste Phase der Arbeitsteilung und Spezialisierung. Beispiel Produktion: Fließband und Handwerk. Beispiel Administration: Angestellte und Management. Nach Befähigung: un-/angelernt und gelernt; Ausbildung und Studium. Fertigprodukte der Arbeitsleistung sind Mitarbeitern noch zugänglich.
- Arbeit 3.0: Zweite Phase der Arbeitsteilung Spezialisierung. Übergang zu zunehmend spezialisierten Mitarbeitern. Die Fertigprodukte der Arbeitsleistung sind immer weniger oft zugänglich. Beispiele: Herstellung integrierter Schaltungen, die in unterschiedlichen Endprodukten Verwendung finden, mit unterschiedlichen Qualitätsanforderungen. Programmierung von Algorithmen nach Spezifikationen, die durch vom Programmierer unbekannte Spezialisten erstellt wurden. Konsequenzen der fehlenden Zugänglichkeit, Produktseite: zunehmende Qualitätsprobleme, besonders bei komplexen Großprojekten, fehlendes Verständnis der Konsumentenanforderungen; Mitarbeiterseite: zunehmende Unzufriedenheit, abnehmende Motivation bis hin zu psychologischen Störungen. Zunahme prekärer Arbeitsverhältnisse einschließlich Teilzeit- und (schein-)selbständigen Tätigkeiten nach Arbeitgebervorgaben.

Herstellung von Silziumwafern (Quelle: wissen.de)
- Arbeit 4.0 (zukünftig, i.S.v. vorschreibenden Aussagen): Beibehaltung der Spezialisierung bei gleichzeitiger Rückbesinnung auf Einbindung aller Mitarbeiter zur Erreichung der Unternehmensziele. Ausführung spezialisierter Tätigkeiten nach Vorgaben des operativen Controlling bei gleichzeitiger Information aller Mitarbeiter über Vorgaben des strategischen Controlling. Schaffung und Nutzungsmöglichkeit von innerbetrieblichen Kommunikationskanälen hinsichtlich: a) interner operativer und strategischer Ziele sowie deren Erreichung, einschließliche Mitspracherechte auf verschiedenen Ebenen, b) Informationsgewinnung externer Faktoren (Wettbewerb, Umwelt, ..).
Bei Tätigkeiten im Sinne von Arbeit 4.0 kann es sich nur um solche handeln, die imstande sind, die Würde des Menschen zu bewahren.
Arbeit 4.0 darf nicht auf der Stufe eines technikzentrierten Industrie 4.0 - Konzeptes bleiben, oder diesem untergeordnet sein. Das Einfügen des Dialogprozesses Arbeiten 4.0 in das neue Produktionskonzept Industrie 4.0 - wie vom deutschen Ministerium für Arbeit und Soziales gefordert - birgt diese Gefahr der Unterordnung.
Im weiteren Verlauf wird allgemein von Gütern gesprochen, wobei sowohl physische Produkte als auch Dienstleistungen gemeint sind. Dies ist insofern von Vorteil, da die sich die Grenzen zwischen Produkten und Dienstleistungen immer weniger klar festlegen lassen. Es gibt kaum mehr ein Produkt, das ohne Dienstleistung angeboten wird, und kaum eine Dienstleistung ohne Produkt.
Die soziale Marktwirtschaft als Grundlage des herrschenden Gesellschaftssystems ist Realität. Zur Erinnerung: In der sogenannten modernen Volkswirtschaftslehre ist der Nutzen, den Konsumenten einem Gut beimessen, der ausschließliche Faktor zur Bewertung des Gutes ("objektive Wertelehre"). Ausdrücklich spielt die Arbeitsleistung keine Rolle bei dieser Bewertung. Die subjektive Wertelehre, nach der der Wert eines Gutes von der ihm innewohnenden Arbeitsleistung gemessen wird, gilt bestenfalls als überholt und wird häufig auch als grundsätzlich falsch bezeichnet.
Arbeit 4.0 muss offen bleiben für unterschiedliche ideologische Ausrichtungen, um für Neuorientierungen im Wirtschafts- und Gesellschaftssystem zu erlauben. Die Arbeitsleistung als Maß der Dinge zur Güterbewertung darf daher nicht ausgeschlossen sondern muss audrücklich berücksichtigt werden.
Arbeit 4.0 umfasst einerseits Arbeit im traditionellen Sinn, die direkt zur Verfügungstellung eines Gutes notwendig ist.
Andererseits sind zu indirekter Arbeit auch diejenigen Anteile an Arbeit zu zählen, die in technische Hilfsmittel (Maschinen, IT - Anlagen, usw.) eingegangen sind, um Güter zur Verfügung zu stellen. Der Einsatz solch technischer Hilfsmittel muss grundsätzlich ermöglicht werden, darf aber nicht zum überwiegenden Teil durch Kostenüberlegungen gerechtfertigt werden.
Die Strategien eines Unternehmens müssen berücksichtigen, nach welchen Kriterien sinnvoller Austausch von direkter Arbeit in indirekte Arbeit und umgekehrt stattfinden kann. Rein quantitative Konzepte (bspw. durch ausschließliche Verwendung des Return on Investments - ROI) sind nicht ausreichend, es bedarf auch die Einbeziehung qualitativer (durch Arbeit 4.0 definierter).
Das Zusammenspiel der Konzepte Arbeit 4.0 und Industrie 4.0 kann dann erfolgreich sein, wenn Technik nicht grundsätzlich abgelehnt wird und wenn den Faktoren direkte und indirekte Arbeit der nötige Stellenwert gewährt wird.
Für die Implementierung von Arbeit 4.0 müssen zunächst eine Reihe von Voraussetzungen geschaffen werden, die anschließend begleitend bei den notwendigen Anpassungen zur Verfügung stehen. Geeignete Instrumente hierfür finden sich bei der Disziplin Change Management.
In erster Linie beziehen sich solche Voraussetzungen auf eine Umstellung bzw. Neuausrichtung der Weiterbildung für Mitarbeiter. Weiterbildung ist untrennbar mit Arbeit 4.0 verbunden. Allerdings ist mit Weiterbildung nicht das herkömmliche Verständnis gemeint, das lediglich das Absolvieren von bestimmten Kursen vorsieht. Überlegungen hierzu finden sich bei Bildung 4.0.